Friedhofsgebühren und Grabstellenevidenz
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Namensänderung: Jagdkarte
Jede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils).
Letzte Aktualisierung: 29. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion