Friedhofsgebühren und Grabstellenevidenz


Für Sie zuständig


Österreich.gv.at - Lebenslage

Stellvertreter

Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für eine andere Person.

Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gibt eine Erklärung im Namen und Interesse einer anderen Person ab oder nimmt diese entgegen. Die daraus entstehenden Rechtsfolgen treffen die Vertretene/den Vertretenen.

Hinweis

Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion