KFZ-Zulassungsangelegenheiten
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Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
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Führerscheinstelle, EG
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Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Stundung
Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion