KFZ-Zulassungsangelegenheiten
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
T +43 7442 511-223F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Meldepflicht
- Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
- Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
- Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion