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Fischen in Wien – Schonzeiten und Mindestmaße
Für bestimmte Fischarten gibt es in Wien mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen werden, müssen sofort mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden. Befinden sie sich aber in einem Zustand, der ein Weiterleben nicht erwarten lässt, müssen sie sofort getötet und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser eingebracht werden.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Wiener Fischereigesetz
- Verordnung betreffend Schonzeiten und Mindestmaße der Fische sowie Krebse und Muscheltiere
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion