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Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/ keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Gablitz

Verordnung

Betrieb von lärmverursachenden Maschinen wie z.B. mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen und Geräte (Benzin- und Elektromotorrasenmäher, Kreissägen, Schleifmaschinen, Holzzerkleinerungsmaschinen etc.)

gilt nicht für:

gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe

verboten:

  • täglich
    • 20 bis 7 Uhr

(bei Überschreitung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 45 dB(A))

 

  • Sonn- und Feiertag
    • 7 bis 20 Uhr

(bei Überschreitung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A))

Gänserndorf 

Verordnung 

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense uä.), Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe)

gilt nicht für: Land- und fortstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben

verboten:

  • täglich
    • 22 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • vor 7 und ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gaming 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 12 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gars am Kamp

keine Vorgaben

 

 

Gastern

keine Vorgaben 

 

 

Gaubitsch 

keine Vorgaben 

 

 

Gaweinstal 

Verordnung 

Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

zusätzlich:

Ausklopfen von Teppichen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • von 12 bis 13 Uhr
    • von 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Gedersdorf keine Vorgaben     
Gerasdorf bei Wien Verordnung

Betrieb von Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Rasenmäher, Motorsense, Kettensäge u.ä.), Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb von Pumpen, Mischmaschinen, Tackergeräten etc.)

gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerblichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden

verboten:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gerersdorf

keine Vorgaben 

 

 

Gießhübl

Verordnung

Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren, sowie Elektromotoren mit Lärmentwicklung (wie Rasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen, Winkelschleifer u.Ä.) im Freien im gesamten Ortsgebiet

gilt nicht für:

Geräte zur Bearbeitung landwirtschaftlicher Grundflächen im unverbauten Gebiet

verboten:

  • Samstag
    • ab 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Glinzendorf 

Empfehlung

lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

 zu unterlassen:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gloggnitz

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

Gmünd

Verordnung

Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Göllersdorf

keine Vorgaben

 

 

Golling an der Erlauf 

Verordnung 

Rasenmähen in Wohngebieten 

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • 15 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Göpfritz an der Wild

keine Vorgaben

 

 

Grabern

keine Vorgaben

 

 

Grafenegg

keine Vorgaben

 

 

Gresten 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher) 

verboten:

  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gresten-Land

Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen (z.B. Benzinrasenmäher) zur Gartenpflege

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Großdietmanns 

keine Vorgaben 

 

 

Groß-Enzersdorf

keine Vorgaben

 

 

Groß Gerungs

keine Vorgaben

 

 

Großengersdorf

keine Vorgaben

 

 

Großriedenthal

keine Vorgaben 

 

 

Großschönau 

keine Vorgaben 

 

 

Groß-Siegharts Verordnung Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen, die Erregung von störenden Lärm durch Geräte, sowie die Verrichtung von im Hauswesen anfallenden, ruhestörenden Arbeiten wie Hämmern, Sägen, Holzzerkleinern und dergleichen in Gärten, Höfen und Wohnungen in Gebieten mit geschlossener Verbauung

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Großweikersdorf keine Vorgaben    

Gumpoldskirchen

keine Vorgaben

 

 

Günselsdorf 

Verordnung 

Betrieb von elektrisch- bzw. treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege

ausgenommen: u.a. für Sportstätten der örtlichen Sportvereine, hinsichtlich der mit der üblichen Benützung typischerweise verbundenen Geräuschentwicklung

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Guntersdorf 

keine Vorgaben 

 

 

Guntramsdorf

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern, die von Motoren (Benzin, Elektro usw.) angetrieben werden, im verbauten Gebiet

verboten:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Letzte Aktualisierung: 30. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion