Wahlkarten
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Für Sie zuständig
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Künstlerförderungen Salzburg
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das → Land Salzburg vergibt Förderungen in folgenden Sparten:
- Architektur
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst (Theater und Tanz)
- Film
- Kulturzentren und Kulturinitiativen
- Literatur
- Medien und Medienkunst
- Musik sowie
- Volkskultur, Kulturelles Erbe und Museen
Zuständige Stelle
Die → Abteilung 2 des Amtes der Salzburger Landesregierung
Zusätzliche Informationen
→ Informationen, Formulare und rechtliche Grundlagen sowie → aktuelle Ausschreibungen finden sich auf den Seiten des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 11. Dezember 1997 über die Förderung der Kultur im Land Salzburg (Salzburger Kulturförderungsgesetz)
Letzte Aktualisierung: 9. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion