Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Einkommensteuer

Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion