Parkbad öffnet am 19. Mai

Vorbereitungen laufen

Die beiden Bademeister Elfie Rechberger und Arnold Wagner arbeiten mit ihrem Team derzeit auf Hochtouren, um den Gästen auch heuer wieder ein einmaliges Badeerlebnis zu bieten.
Vorausgesetzt der Wettergott meint es gut, steht ab 19. Mai dem Badevergnügen nichts mehr im Wege. Für Adrenalin am 10-Meter-Sprungturm, Rutschspaß auf der 36 Meter langen Rutsche sowie Vergnügen im Strudelbecken ist natürlich weiterhin gesorgt. Saisonkartenbesitzer haben wieder die Möglichkeit, schon ab 7.30 Uhr ihre Bahnen zu ziehen, Saisonkarten können bereits ab jetzt täglich von 9.00-12.00 Uhr an der Kasse des Parkbades gekauft werden!

Naturnahe Umgestaltung
Die Stadt Waidhofen a/d Ybbs ist Natur im Garten Gemeinde und damit auch das Areal des Parkbades den Natur im Garten-Kriterien entspricht, wurde nun in Zusammenarbeit mit der Firma „Ambient Consult“ ein Konzept zur naturnahen Umgestaltung umgesetzt. So wurden bunte Staudenbeete und Wildblumenwiesen angelegt, der Rutschenbereich wurde unterpflanzt und neue Sitzelemente laden zum Entspannen und Sonnenbaden ein.

„Die Vorfreude auf den offiziellen Saisonstart am 19. Mai ist groß und die neue Bepflanzung ist wirklich gut gelungen“, so Bürgermeister Werner Krammer der weiter betont: „Die genauen gesetzlichen Vorgaben und die Bedingungen, unter welchen der Parkbadbesuch möglich sein wird, werden wir noch kommunizieren. Ich bin aber überzeugt, dass das Parkbad-Team bestens für einen reibungslosen Ablauf sorgen und ein sicheres Badevergnügen ab 19. Mai möglich sein wird.“

Familienfreundliches Parkbad
Wer sich den Waidhofner Familienpass abgeholt hat, darf sich auf einen Gratis-Familienbesuch im Parkbad freuen. Außerdem parken Inhaber des Passes während ihres Schwimmbadbesuches gratis in der Parkgarage Schlosscenter.
Der Familienpass mit vielen attraktiven Gutscheinen ist im Bürgerservice des Offenen Rathauses erhältlich. Achtung: Der NÖ Familienpass muss beantragt worden sein, zumindest ein Elternteil muss einen Hauptwohnsitz in Waidhofen haben und zumindest ein Kind darf das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.