Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
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gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

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Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
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Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Notversorgung

Für den Katastrophenfall sind alle österreichischen Hilfsorganisationen (z.B. → Rotes Kreuz, → Arbeiter-Samariter-Bund, Feuerwehren) ausgerüstet, Soforthilfe zu leisten. Diese beinhaltet neben der medizinischen Versorgung von Verletzten und der Verteilung von Hilfsgütern auch die psychologische Hilfe für Opfer und ihre Angehörigen.

Für die Trinkwassernotversorgung gibt es keine eindeutig rechtlich geregelte Zuständigkeit. Der Wasserversorger bzw. die Gemeinde sollte auch in Krisen- und Katastrophenzeiten entsprechende Maßnahmen für die Trinkwassernotversorgung setzen. Eine gewisse Eigenverantwortung der Bürgerin/des Bürgers (u.a. Bevorratung von mindestens zwei Litern Trinkwasser pro Person und Tag für mehrere Tage) sollte im Sinne der Vorsorge jedoch vorhanden sein.

Die österreichischen Feuerwehren leisten auch in Notsituationen umfassende technische Hilfe und setzen in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde erforderliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und lebensnotwendige Sachgüter.

Das → Rote Kreuz, → der Arbeiter-Samariter-Bund und das Österreichische Bundesheer (→ BMLV) verfügen außerdem über Trinkwasseraufbereitungsanlagen.

Team Österreich (→ Ö3) organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Eine Registrierung als freiwillige Helferin/freiwilliger Helfer ist auf den Seiten von Team Österreich (→ Ö3) möglich. Eine Verständigung über einen Hilfseinsatz erfolgt per SMS.

Bei der Katastrophenhilfe kann auch das Österreichische Bundesheer (→ BMLV) auf Anforderung ziviler Behörden im Rahmen von Assistenzeinsätzen unterstützen.

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres