Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Untersuchungshaft

Bei dringendem Tatverdacht, Vorliegen eines Haftgrundes (nämlich Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr bzw. Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit in Beziehung auf die Bedeutung der Sache ist die Verhängung, Aufrechterhaltung und die Fortsetzung der Untersuchungshaft über die Beschuldigte/den Beschuldigten zulässig, sofern der Haftzweck nicht durch gelindere Mittel abgewendet werden kann (z.B. in Fällen von Gewalt in Wohnungen, das Gelöbnis, jeden Kontakt mit dem Opfer zu unterlassen und die Weisung, eine bestimmte Wohnung und deren unmittelbare Umgebung nicht zu betreten).

Besonders schutzbedürftige Opfer, wie z.B. Sexualopfer, sind über die Freilassung der Beschuldigten/des Beschuldigten vor Fällung des Urteils erster Instanz, gegebenenfalls unter Angabe der der Beschuldigten/dem Beschuldigten auferlegten gelinderen Mittel, oder über eine Flucht unverzüglich von Amts wegen zu verständigen.

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz