Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Gemeinsames Wohnungseigentum

Auch in (gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften lebende Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten haben die Möglichkeit, gemeinsames Wohnungseigentum im Wege einer Eigentümerpartnerschaft zu erwerben.

Die Partnerinnen/Partner müssen je zur Hälfte Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer sein. Innerhalb der gesamten Eigentümerschaft können die Eigentumspartnerinnen/Eigentumspartner ihre Rechte nur gemeinsam ausüben. D.h. die Anteile der Partnerinnen/der Partner am Wohnungseigentum dürfen nur gemeinsam beschränkt, belastet oder der Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Wenn eine Eigentümerin/ein Eigentümer ihren/seinen Anteil veräußern will, dann benötigt sie/er die Zustimmung der anderen Partnerin/des anderen Partners.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer