Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Schenkungen

Schenkungen bzw. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (z.B. eine Liegenschaft) sind generell nur dann gültig, wenn das Geschenk tatsächlich übergeben bzw. bei Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe ein Notariatsakt errichtet wurde. In jedem Fall benötigt man bei der Übertragung einer Liegenschaft einen schriftlichen Vertrag, welcher den formalen Erfordernissen des Grundbuchs entspricht (Notariatsakt bzw. Beglaubigung der Unterschriften).

Rückforderung von Schenkungen

Eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte kann eine Schenkung nur dann zurückfordern, wenn die/der Beschenkte eine strafbare Handlung gesetzt hat. Des Weiteren kann eine Schenkung wegen Irrtums (über die Motive der Schenkung oder die zukünftige Entwicklung innerhalb einer Lebensgemeinschaft) angefochten werden.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer