Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Katastrophenfall im Ausland

Auslandsreisende können sich und ihre mitreisenden Familienangehörigen online über die Website der Auslandsregistrierung (→ BMEIA) sowie über die Auslandsservice-App (→ BMEIA) registrieren. Durch die Registrierung können Reisende und Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher in einer Krisensituation, z.B. bei politischen Unruhen oder bei einer Naturkatastrophe, umgehend erreicht und informiert werden.

Im Fall von Katastrophen, Terroranschlägen oder politischen Unruhen sollte so schnell wie möglich Kontakt mit der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde oder, falls eine solche im betreffenden Land nicht vorhanden ist, mit der eines anderen EU-Staates vor Ort aufgenommen werden.

Die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungsbehörden weltweit finden sich auf der Website bzw. in der Auslandsservice-App des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Unter der Telefonnummer +43 501150 - 4411 (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 4411) steht das BMEIA für Notfälle rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Vertretungsbehörden unterstützen hinsichtlich Informationsweitergabe zur Sicherheitslage, Ausstellung von Ersatzdokumenten und im Bedarfsfall bei einer etwaigen Evakuierung. Falls Evakuierungsmaßnahmen angeboten werden, ist die Teilnahme grundsätzlich freiwillig und erfolgt auf eigene Kosten. Personen, die zur sofortigen Finanzierung Ihrer Evakuierung nicht in der Lage sind, können diese Kosten (nicht jedoch jene für den Transport von Übersiedlungsgut) gegen Verpflichtung zur Rückzahlung als Darlehen erhalten. Die Verhaltensmaßregeln der lokalen Behörden sind auf jeden Fall zu beachten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten