Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
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So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
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anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

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Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
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Ute Huber
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F +43 7442 511 - 99
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Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

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Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Kapfenberg 

Verordnung 

lärmverursachende Arbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 15 Uhr

verboten: 

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Kainbach bei Graz

keine Vorgaben

 

 

22. Juni 2021

Kaindorf

Verordnung

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und ähnlichen lärmverursachenden Geräten wie Motor- und Kreissägen in verbauten Gebieten

Achtung:

Seit 1. Oktober 2014 ist der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombigeräten im gesamten Gemeindegebiet von Kaindorf ganzjährig und zu jeder Zeit verboten.

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Kalsdorf bei Graz Verordnung

lärmbelästigende Arbeiten wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Häckslern oder Ähnlichem

ausgenommen: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie gewerbliche Gärtnereien sind von dieser Regelung ausgenommen, soweit die lärmerregenden Arbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung notwendig sind.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 15 bis 19 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Kalwang 

keine Vorgaben 

 

 

21. Juni 2021

Kapfenstein

keine Vorgaben 

 

 

 

Kindberg 

Empfehlung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 16 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Kitzeck im Sausal 

keine Vorgaben 

 

 

1. Oktober 2019

Klöch keine Vorgaben    

1. Oktober 2019

Knittelfeld 

Richtlinie 

lärmbelästigende Gartenarbeiten, wie die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren
(z.B. Benzinrasenmäher)

gilt nicht für:

öffentliche Grünanlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

1. Oktober 2019

Kobenz 

Verordnung 

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen, Häckslern, Kreissägen, Baumsägen und dgl.  

gilt nicht für: akkubetriebene Mähroboter, Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

15. Juli 2024

Köflach 

Verordnung 

lärmbelästigende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Sägen, Häckseln etc.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

(Sommerzeit bis 20 Uhr)

  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

(Sommerzeit  bis 19 Uhr)

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

1. Oktober 2019

Krieglach

Verordnung

alle Gartenarbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind wie z.B. die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baum- und Kettensägen

zusätzlich:

Hämmern, Sägen, Schleifen, Bohren sowie das Zerkleinern von Brennholz

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Krottendorf-Gaisfeld

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Kumberg Verordnung

alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern und Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen

gilt nicht für:

landwirtschaftlich genutzte Flächen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 15 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

22. November 2024