Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Meldepflicht

  • Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
  • Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
  • Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion