Reisepass

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Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
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anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

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Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
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Ute Huber
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten im Burgenland

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Kaisersdorf 

Verordnung 

Verwendung oder Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern auf den im Bauland und Verkehrsflächen ausgewiesenen Grundstücken laut dem geltenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kaisersdorf 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

 

Kemeten Verordnung

Rasenmähen, Holzschneiden, sonstige lärmerzeugende Tätigkeiten, Kompressorarbeiten, Arbeiten mit lärmerzeugenden Baumaschinen, lärmerzeugende Geräte zur Vertreibung von Tieren aus landwirtschaftlichen Kulturen, das Verbringen von Jauche-, Klär-, Sicker- und Düngegrubenmaterial auf Gebieten, die direkt an Wohngebiete anschließen

gilt für: das gesamte Bauland-Wohngebiet, Bauland-Dorfgebiet, sowie in Gebieten, die direkt an diese Widmungsgebiete anschließen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Kobersdorf Empfehlung Lärmbelästigung durch Holzschneide- und Mäharbeiten bzw. Hundegebell

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
21. Juni 2021
Krensdorf keine Vorgaben    

1. Oktober 2019