Reisepass

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T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fischen im Burgenland – Rechte des Fischereischutzorgans

Fischereischutzorgane des Landes Burgenland sind – unter anderem – befugt,

  • Personen, die im Bereich von Fischwassern den Fischfang ausüben oder unmittelbar vorher ausgeübt haben oder im Besitz von Geräten zur Ausübung des Fischfanges angetroffen werden, anzuhalten und von ihnen den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei zu verlangen,
  • Personen, die begründet im dringenden Verdacht stehen, gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen Verordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, verstoßen zu haben oder im Begriff stehen, dagegen zu verstoßen, anzuhalten, sich ihre Identität nachweisen zu lassen und zur Einstellung von gesetzwidrigen Handlungen aufzufordern,
  • bei Vorliegen des Verdachts einer Übertretung nach dem Fischereigesetz Wassertiere und Gegenstände, die unmittelbar mit der Übertretung im Zusammenhang stehen, vorläufig zu beschlagnahmen; beschlagnahmte Wassertiere sind der oder dem Fischereiausübungsberechtigten zu übergeben, Gegenstände sind der Bezirksverwaltungsbehörde zu übergeben.
  • Übertretungen des Fischereigesetzes der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
  • Waidgerechte Ausübung der Fischerei zu überprüfen.
  • Missstände wie Gewässerverunreinigungen, Fischkrankheiten oder Fischsterben der Bezirksverwaltungsbehörde umgehend zu melden.
  • Ufergrundstücke von Fischwassern und Teichanlagen zu betreten.

Rechtsgrundlagen

Burgenländisches Fischereigesetz (Bgld. FischG)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion