Wahlkarten

Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will aber jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen.

Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden. Diese Unterscheidung spielt beispielsweise bei der Berechnung von Schadenersatzansprüchen eine wichtige Rolle.

Leicht fahrlässig ist ein Verhalten, wenn auch einem sorgfältigen Menschen ein solcher Fehler gelegentlich passiert. In diesen Fällen ist ein Schadenseintritt meist nicht so leicht vorhersehbar; auch einem durchschnittlich aufmerksamen Menschen könnte ein derartiger Fehler passieren.

Beispiel

Jemand fährt wegen einer Sichtbehinderung durch die tiefstehende Sonne auf ein anderes Fahrzeug auf.

Grob fahrlässig ist ein Verhalten, wenn der Fehler einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde.

Beispiel

Jemand fährt mit einem Fahrzeug obwohl sie/er weiß, dass die Bremsen defekt sind.

Achtung

Die Abgrenzung von grober und leichter Fahrlässigkeit ist äußerst schwierig. Eine definitive Beurteilung des Verschuldensgrades erfolgt in den meisten Fällen erst bei Gericht.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion