Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

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Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
26789
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Neuausstellung eines Identitätsausweises

Allgemeine Informationen

Hinweis:

Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei einer der unten angeführten Stellen ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:

  • Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
  • Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Zuständige Stelle

Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt. Liegt ein solcher nicht vor, so ist der Aufenthalt maßgebend. Eine aufrechte Meldung in Österreich ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Auf Wunsch kann die Vorlage der Meldebestätigung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

  • 91 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres