Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zu Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug

Hält sich die/der Unterhaltsberechtigte in Österreich und die/der Unterhaltsverpflichtete im Ausland auf, besteht die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche durch einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht geltend zu machen. Mit dem Antrag kann sowohl die Geltendmachung als auch die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden.

Zuständig ist jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Unterhaltsansprüche können nach diesem Verfahren grundsätzlich gegenüber Unterhaltsverpflichteten in allen EU-Mitgliedstaaten und aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen auch in einigen anderen Staaten (z.B. Vereinigte Staaten von Amerika, Australien) geltend gemacht werden.

Wenn zwei oder mehrere EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, gilt für Unterhaltsfragen nicht immer das Recht jenes Staates, in dem der Antrag gestellt wird. Weitere Informationen zur Geltendmachung von Unterhalt in Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten – auch in englischer Sprache – finden sich im Europäischen Justizportal.

Weiterführende Links

Unterhalt in Österreich (→ Europäisches Justizportal)

Rechtsgrundlagen

Auslandsunterhaltsgesetz 2014 (AUG 2014)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz