Personalausweis
Für Sie zuständig
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Fachbereich Bürgerservice
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
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Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Tierbestattungen
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Eigentümerinnen/Eigentümer sind verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (zum Beispiel Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).
Das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hund, Katze, Kleintier) auf dem Grund der Tierhalterin/des Tierhalters ist jedoch gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.
In einzelnen Bundesländern bestehen weitere Einschränkungen!
Zuständige Stelle
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten der Magistrat
- in Wien die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter
Zusätzliche Informationen
Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.
Letzte Aktualisierung: 23.06.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz