Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung online oder unter
T +43 7442 511.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich Bürgerservice
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
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Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion