Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung online oder unter
T +43 7442 511.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig

Bereich:
Fachbereich Bürgerservice
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich Bürgerservice
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Ersichtlichmachung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Ersichtlichmachung dient der Anzeige von rechtserheblichen Umständen.
Insbesondere folgende Umstände gelten als rechtserheblich:
- Berechtigungen aus Grunddienstbarkeiten, die mit der Liegenschaft verbunden sind
- Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (z.B. Gefahrenzonen)
- Bauplatzeigenschaft eines Grundstückes
Die Wörter Ersichtlichmachung, Anmerkung und Einverleibung kommen im EDV-Grundbuch nicht mehr vor, diese Eintragungsarten sind nur noch für die Antragsstellung relevant.
Zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Bezirksgericht (→ BMJ), ausgenommen
- das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (→ BMJ)
- die Eisenbahnbücher (z.B. BG Linz, BG Innere Stadt Wien)
Kosten
Gebühren fallen bei der Anzeige dieser rechtserheblichen Umstände meist nicht an, da die Grundbuchsgerichte von Amts wegen tätig werden. Die Rechtsgrundlagen dazu, wie z.B. Bescheide, werden von den jeweiligen zuständigen Behörden übermittelt.
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz