Kosten Nachmittagsbetreuung Kindergarten

Kinderbetreuung ist wertvoll, soll aber auch für jeden leistbar sein. Daher wurden die Kosten sozial gestaffelt.

Diese Staffelung richtet sich nach dem sogenannten gewichteten Pro-Kopf-Einkommen. Das ist das monatliche Netto-Familieneinkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder, einschließlich Alimente, Sondernotstandsunterstützung, Notstandsunterstützung, Arbeitslosenunterstützung und Kinderbetreuungsgeld. Im Feld unten können Sie eine unverbindliche Abfrage machen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Das Ergebnis zeigt Ihnen das geschätzte Pro-Kopf-Einkommen, das sie in der Tabelle einordnen müssen, um so Ihren voraussichtlichen Kostenbeitrag  zu sehen. 

Berechnung gewichtetes Pro-Kopf Einkommen


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Betrag je nach Betreuungsart - Nachmittagsbetreuung bzw. Ferien Kindergarten, Nachmittagsbetreuung Schule bzw. Ferienbetreuung Schule bitte hier einordnen! 


BetragsbereichBetrag

Nachmittagsbetreuung und Ferien Kindergarten - Stundenpauschale pro MonatNachmittagsbetreuung Schule - MonatstarifFerienbetreuung -  Schule Wochentarif


bis 872 Euro

20 Stunden 15 Euro

40 Stunden 20 Euro

60 Stunden 25 Euro

mehr als 60 Stunden 30 Euro im Monat

1,2 Tage und Mittagsbetreuung 12 Euro pro Monat

3 Tage 18 Euro

4 Tage 24 Euro 

5 Tage 30 Euro 



8 Euro pro Woche


Ab 872,01 bis 992 Euro



20 Stunden 30 Euro

40 Stunden 40 Euro

60 Stunden 50 Euro

mehr als 60 Stunden 60 Euro im Monat

1,2 Tage und Mittagsbetreuung 23 Euro pro Monat

3 Tage 36 Euro

4 Tage 48 Euro 

5 Tage 60 Euro 



16 Euro pro Woche


Ab 992,01 bis 1.169 Euro

20 Stunden 45 Euro

40 Stunden 60 Euro

60 Stunden 75 Euro

mehr als 60 Stunden 90 Euro im Monat

1,2 Tage und Mittagsbetreuung 34 Euro pro Monat

3 Tage 54 Euro

4 Tage 72 Euro 

5 Tage 90 Euro 



24 Euro pro Woche 


Ab 1.169,01 Euro

20 Stunden 60 Euro

40 Stunden 80 Euro

60 Stunden 100 Euro

mehr als 60 Stunden 120 Euro im Monat.

1,2 Tage und Mittagsbetreuung 45 Euro pro Monat

3 Tage 70 Euro

4 Tage 95 Euro 

5 Tage 120 Euro 



32 Euro pro Woche 


Untenstehend finden Sie das Formular für die tatsächliche Antragstellung. Als Nachweis schicken Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen aller Erziehungsberechtigten, die im selben Haushalt des Kindes leben oder bringen Sie diese in das Referat Jugend, Familie und Soziales im Offenen Rathaus.  Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Sandra Gattringer +43 7442 511-330




Antrag soziale Staffelung

Daten der Erziehungsberechtigten 

Bei unselbständig Erwerbstätigen das aktuelle Nettoeinkommen (Einkommen gemäß § 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz 1988, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) ohne Familienbeihilfe; Bei den übrigen Einkunftsarten ist der § 2 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz 1988 (vermindert um die Einkommenssteuer) maßgebend, wobei zur Berechnung der Einkünfte nicht buchführungspflichtiger Land- und Forstwirte 4,16 % des Einheitswertes monatlich herangezogen werden.

Bei unselbständig Erwerbstätigen das aktuelle Nettoeinkommen (Einkommen gemäß § 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz 1988, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) ohne Familienbeihilfe; Bei den übrigen Einkunftsarten ist der § 2 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz 1988 (vermindert um die Einkommenssteuer) maßgebend, wobei zur Berechnung der Einkünfte nicht buchführungspflichtiger Land- und Forstwirte 4,16 % des Einheitswertes monatlich herangezogen werden.

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Zur Überprüfung der Daten stimme ich einer einmaligen Abfrage im Zentralen Melderegister zu. Sollten Sie nicht zustimmen, brauchen wir einen aktuellen Auszug aus dem Melderegister, Wohnsitz des Kinds, von Ihnen. Bitte unten uploaden.

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Informationen zum Datenschutz sind unter https://waidhofen.at/nutzungsbedingungen-datenschutzhinweis abrufbar.


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