Kosten Nachmittagsbetreuung Kindergarten
Kinderbetreuung ist wertvoll, soll aber auch für jeden leistbar sein. Daher wurden die Kosten sozial gestaffelt.
Diese Staffelung richtet sich nach dem sogenannten gewichteten Pro-Kopf-Einkommen. Das ist das monatliche Netto-Familieneinkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder, einschließlich Alimente, Sondernotstandsunterstützung, Notstandsunterstützung, Arbeitslosenunterstützung und Kinderbetreuungsgeld. Im Feld unten können Sie eine unverbindliche Abfrage machen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Das Ergebnis zeigt Ihnen das geschätzte Pro-Kopf-Einkommen, das sie in der Tabelle einordnen müssen, um so Ihren voraussichtlichen Kostenbeitrag zu sehen.
Betrag je nach Betreuungsart - Nachmittagsbetreuung bzw. Ferien Kindergarten, Nachmittagsbetreuung Schule bzw. Ferienbetreuung Schule bitte hier einordnen!
Betragsbereich | Betrag | ||
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Nachmittagsbetreuung und Ferien Kindergarten - Stundenpauschale pro Monat | Nachmittagsbetreuung Schule - Monatstarif | Ferienbetreuung - Schule Wochentarif | |
bis 872 Euro | 20 Stunden 15 Euro 40 Stunden 20 Euro 60 Stunden 25 Euro mehr als 60 Stunden 30 Euro im Monat | 1,2 Tage und Mittagsbetreuung 12 Euro pro Monat 3 Tage 18 Euro 4 Tage 24 Euro 5 Tage 30 Euro | 8 Euro pro Woche |
Ab 872,01 bis 992 Euro
| 20 Stunden 30 Euro 40 Stunden 40 Euro 60 Stunden 50 Euro mehr als 60 Stunden 60 Euro im Monat | 1,2 Tage und Mittagsbetreuung 23 Euro pro Monat 3 Tage 36 Euro 4 Tage 48 Euro 5 Tage 60 Euro | 16 Euro pro Woche |
Ab 992,01 bis 1.169 Euro | 20 Stunden 45 Euro 40 Stunden 60 Euro 60 Stunden 75 Euro mehr als 60 Stunden 90 Euro im Monat
| 1,2 Tage und Mittagsbetreuung 34 Euro pro Monat 3 Tage 54 Euro 4 Tage 72 Euro 5 Tage 90 Euro | 24 Euro pro Woche |
Ab 1.169,01 Euro | 20 Stunden 60 Euro 40 Stunden 80 Euro 60 Stunden 100 Euro mehr als 60 Stunden 120 Euro im Monat. | 1,2 Tage und Mittagsbetreuung 45 Euro pro Monat 3 Tage 70 Euro 4 Tage 95 Euro 5 Tage 120 Euro | 32 Euro pro Woche |
Untenstehend finden Sie das Formular für die tatsächliche Antragstellung. Als Nachweis schicken Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen aller Erziehungsberechtigten, die im selben Haushalt des Kindes leben oder bringen Sie diese in das Referat Jugend, Familie und Soziales im Offenen Rathaus. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Sandra Gattringer +43 7442 511-330