Europawahl 2024

Am 09. Juni wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für uns als Gemeinde. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. 

Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09. Juni ins Wahllokal mit. 


Zwei wesentliche Änderungen in Waidhofen 

Bitte kontrollieren Sie auf Ihrer „Amtlichen Wahlinformation“ unbedingt den aktuellen Standort Ihres Wahllokals und auch die Sprengeleinteilung. Aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetztes und der Anforderung von Barrierefreiheit in jedem Wahllokal haben sich hier Änderungen ergeben. 



Wahlkarten online beantragen

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 05. Juni 2024, 24.00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 07. Juni 2024, 12.00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 07. Juni 2024, 12.00 Uhr möglich.

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.