Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
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F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Pflichten der Vertragsstaaten

Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Übereinkommens, alle Stätten des Welterbes innerhalb des jeweiligen Landes zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Dazu müssen Maßnahmen des jeweiligen Staates zum Schutz selbiger bereitgestellt werden.

Im Rahmen der Konvention erklären alle Mitgliedstaaten, auch das Welterbe anderer Staaten nicht zu beschädigen.

Österreich hat hierzu eine zusätzliche Erklärung abgegeben. Diese besagt, dass Österreich alle schädigenden Maßnahmen gegenüber Kulturerben und Naturerben anderer Vertragsstaaten unterlässt, wenn sich diese auf der "Liste des Erbes der Welt" befinden. 

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion