Anrainerparken

Wenn Sie Anrainer oder Gewerbetreibender in der gebührenpflichtigen oder gebührenfreien Kurzparkzone sind, haben Sie die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Zone zu beantragen. Sie können aber auch eine Dauerparkberechtigung für den Zentrumsparkplatz Pfarrgarten, das Parkdeck Schlosscenter, den Kinoparkplatz, den Lokalbahnhof oder den Parkplatz hinter dem beta campus erwerben.

Ausnahmegenehmigung Kurzparkzone

Bitte beantragen Sie Ihre Ausnahmegenehmigung gleich hier online!

Voraussetzungen Hauptwohnsitz und darauf zugelassenes Auto. Sie können auch für mehrere Autos eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Kosten in der gebührenpflichtigen Zone derzeit:

  • Anrainer: € 330,00 für ein Jahr
  • Gewerbetreibende: € 750,00 für ein Jahr
  • Aufpreis für Kombiticket für Parkdeck Schlosscenter oder Kinoparkplatz: € 120,00 für ein Jahr

Kosten in der gebührenfreien Zone derzeit:

  • € 59,40 für zwei Jahre

Die entsprechende Zone finden Sie in der Gebietsabgrenzungsverordnung ganz unten. Sie können die entsprechende Zone auch direkt im Formular auswählen.

Ausnahmegenehmigung für Anrainerinnen und Anrainer: Onlineantrag

Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende: Onlineantrag


Für Fragen steht Ihnen das Team des Referats Polizei & Verkehr gerne zur Verfügung: T +43 7442 511 316, post.h1@waidhofen.at


Dauerparkberechtigung für Parkhäuser & Parkplätze

Als Mitarbeiter oder Anrainer können Sie eine ermäßigte Dauerparkberechtigung um € 210,00 statt € 300,00 pro Jahr für folgende Parkflächen erwerben:

  • Zentrumsparkplatz Pfarrgarten
  • Parkdeck Schlosscenter
  • Kinoparkplatz
  • Lokalbahnhof/Naturpark-Parkplatz
  • beta campus

Für Fragen steht Ihnen das Team der Liegenschaftsabteilung unter T +43 7442 511-147 oder parken@waidhofen.at gerne zur Verfügung. Die Beantragung ist unter www.waidhofen.at/parkberechtigung möglich.