Anrainerparken

Anrainer oder Gewerbetreibende in den gebührenpflichtigen und gebührenfreien Kurzparkzonen können eine Ausnahmegenehmigung für ihre Zone beantragen. Weiters sind Dauerparkberechtigungen für verschiedene Parkhäuser und Parkplätze erhältlich.

Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung für eine Kurzparkzone sind ein Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone und ein darauf zugelassenes Auto. Sie können auch für mehrere Autos eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ausnahmebewilligung für gebührenpflichtige Kurzparkzonen

  • Anrainer: € 337,40 für ein Jahr
  • Gewerbetreibende: € 757,40 für ein Jahr
  • Aufpreis für Kombiticket für Parkdeck Schlosscenter oder Kinoparkplatz: € 120,00 für ein Jahr

Ausnahmebewilligung für gebührenfreien Kurzparkzonen

  • € 67,40 für zwei Jahre

Die Ausnahmegenehmigung kann online beantragt werden. Ihre Zone finden Sie in der Gebietsabgrenzungsverordnung und sie kann direkt im Formular ausgewählt werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und berücksichtigen Sie eine Vorlaufzeit von ca. fünf Werktagen.

Bei Fragen steht Ihnen das Refereat Liegenschaften, Freizeit- und Kulturbetriebe unter parken@waidhofen.at oder T +43 7442 511-147 gerne zur Verfügung.