Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung für eine Kurzparkzone sind ein Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone und ein darauf zugelassenes Auto. Sie können auch für mehrere Autos eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ausnahmebewilligung für gebührenpflichtige Kurzparkzonen
- Anrainer: € 337,40 für ein Jahr
- Gewerbetreibende: € 757,40 für ein Jahr
- Aufpreis für Kombiticket für Parkdeck Schlosscenter oder Kinoparkplatz: € 120,00 für ein Jahr
Ausnahmebewilligung für gebührenfreien Kurzparkzonen
- € 67,40 für zwei Jahre
Die Ausnahmegenehmigung kann online beantragt werden. Ihre Zone finden Sie in der Gebietsabgrenzungsverordnung und sie kann direkt im Formular ausgewählt werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und berücksichtigen Sie eine Vorlaufzeit von ca. fünf Werktagen.
- Beantragung für Anrainer: Onlineantrag
- Beantragung für Gewerbetreibende: Onlineantrag
| Name | Beschreibung | Größe | Download |
|---|---|---|---|
| Gebietsabgrenzungsverordnung Parkraum | 161.38KiB | Download Gebietsabgrenzungsverordnung Parkraum | |
| Zonenplan Parkraum | 4.40MiB | Download Zonenplan Parkraum |
Bei Fragen steht Ihnen das Refereat Liegenschaften, Freizeit- und Kulturbetriebe unter parken@waidhofen.at oder T +43 7442 511-147 gerne zur Verfügung.