Anrainerparken

Anrainer oder Gewerbetreibende in den Kurzparkzonen können eine Ausnahmegenehmigung für ihre Zone beantragen. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone und ein darauf zugelassenes Auto.

Ausnahmebewilligung für gebührenpflichtige Kurzparkzonen

  • Anrainer: € 337,40 für ein Jahr
  • Gewerbetreibende: € 757,40 für ein Jahr
  • Aufpreis für Kombiticket für Parkdeck Schlosscenter oder Kinoparkplatz: € 120,00 für ein Jahr

Ausnahmebewilligung für gebührenfreie Kurzparkzonen

  • € 67,40 für zwei Jahre

Beantragung einer Ausnahmebewilligung

Die Beantragung ist auch für mehrere Autos möglich. Ihre Zone finden Sie in der Gebietsabgrenzungsverordnung. Bitte berücksichtigen Sie eine Vorlaufzeit von ca. zehn Werktagen für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung.

Bei Fragen erreichen Sie das Refereat Liegenschaften, Freizeit- und Kulturbetriebe unter parken@waidhofen.at oder T +43 7442 511-147.