Anrainerparken

Wenn Sie Anrainerin, Anrainer oder Gewerbetreibender in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone oder der gebührenfreien Kurzparkzone sind, haben Sie die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Zone zu beantragen. Sie können aber auch eine Dauerparkkarte für den Kinoparkplatz, das Parkdeck Schlosscenter, den Zentrumsparkplatz oder den Lokalbahnhof erwerben.

Ausnahmegenehmigung Kurzparkzone

Bitte beantragen Sie Ihre Ausnahmegenehmigung gleich hier online!

Voraussetzungen Hauptwohnsitz und darauf zugelassenes Auto. Sie können auch für mehrere Autos eine Ausnahmegenehimgung beantragen.

Kosten in der gebührenpflichtigen Zone derzeit:

  • Anrainer 253,40€ für ein Jahr
  • Unternehmen 553,40€ für ein Jahr

Kosten in der gebührenfreien Zone derzeit:

  • 59,40€ für zwei Jahre

Die entsprechende Zone finden Sie in der Gebietsabgrenzungsverordnung ganz unten. Sie können die entsprechende Zone auch direkt im Formular auswählen.

Ausnahmegenehmigung für Anrainerinnen und Anrainer: Onlineantrag

Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende: Onlineantrag


Für Fragen steht Ihnen das Team des Referats Polizei & Verkehr gerne zur Verfügung: T +43 7442 511 316, post.h1@waidhofen.at


Dauerparkkarte Parkhäuser & Parkplätze

Als Bewohnerin oder Bewohner der Innenstadt können Sie zu folgenden Tarifen eine Dauerparkberechtigung erwerben:

  • Zentrumsparkplatz Pfarrgarten: 150€ / Jahr
  • Parkdeck Schlosscenter: 150€ / Jahr
  • Kinoparkplatz: 150€ / Jahr
  • Lokalbahnhof / Naturpark-Parkplatz: 150€ / Jahr
  • beta campus: 150€ / Jahr

Für Fragen steht Ihnen das Team der Liegenschaftsabteilung unter T +43 7442 511-147 oder parken@waidhofen.at gerne zur Verfügung. Die Beantragung ist unter www.waidhofen.at/parkberechtigung möglich.