Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Waidhofen a/d Ybbs ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.waidhofen.at
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Stadt Waidhofen a/d Ybbs setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher unserer Web-Angebote und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind einzelne Bereiche unserer Website nicht barrierefrei. Die aktuell nicht barrierefrei ausgestalteten Inhalte unserer Website sind nachfolgend gelistet.
Bitte kontaktieren Sie uns, sobald Sie auf ein Problem stoßen, das in dieser Liste nicht aufgeführt ist.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships):
Auf einzelnen Seiten ist die Überschriftenhierarchie noch nicht linear oder die Auszeichnung der Überschriftenstruktur entspricht nicht der visuellen Struktur.
Teilweise sind visuell als Liste erscheinende Inhalte nicht als solche ausgezeichnet.
Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext):
Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten.
Erfolgskriterum 3.1.1 (Sprache der Teile) :
Es kommen vereinzelt Wörter in einer anderer Sprache in den Websites vor, die ohne Kennzeichnung eines Sprachwechsels im Text verwendet werden und somit die entsprechende Sprache von einer Software nicht erkannt werden kann. Wir können somit das WCAG-Erfolgskriterum 3.1.1 (Sprache der Teile) nicht erfüllen. Wir planen die Texte auf Sprachabweichungen zu prüfen und die Sprachwechsel entsprechend zu kennzeichnen.
b. Unverhältnismäßige Belastung
PDF-Dokumente
Einzelne, ältere PDF- und Office-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF-Dokument dringend benötigen oder sollten Sie Kenntnis von einem Inhalt bekommen, den Sie dringend benötigen und der für Sie auch technisch nicht erreichbar ist, bitte geben Sie uns per Mail an post@waidhofen.at Bescheid.
PDF-Dokumente werden nach den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Standards auf Barrierefreiheit geprüft.
Videos
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Unsere Videos sind teilweise gehostet und über die Video-Plattform Youtube veröffentlicht. Es ist nach der Veröffentlichung einzelner Videos nicht mehr möglich die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung dieser beiden Kriterien stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
Bei der Erstellung von neuen Videos wird auf Untertitel geachtet.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Stadt Waidhofen liegen, sind vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ebenso ausgenommen. Das sind beispielsweise Präsentationsunterlagen oder Broschüren von externen Firmen oder Personen sein. Das können einerseits nicht-barrierefreie Inhalte oder andererseits nicht-barrierefreie Formate sein.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2023 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Oktober 2023.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese an unten angegebene E-Mail Adresse zu melden.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.
Kontakt:
+43 7442 / 511
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle (öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.