Schritt für Schritt zum Unternehmen 

Waidhofen a/d Ybbs ist unternehmerfreundliche Stadt. Besonders im Offenen Rathaus und im RIZ werden Sie dahingehend bestens beraten. 

1. Check der persönlichen UnternehmerInneneigenschaften
Ist man auf Dauer bereit „selbstständig“ zu sein – bin ich mir über die Anforderungen bewusst? Gut informiert zu sein, ebnet Ihren Weg zum Erfolg!

2. Erstellung eines Businessplans

Ein Geschäftsplan hilft seine Idee systematisch durchzudenken. So werden etwaige Probleme schon im Vorfeld erkannt. Kostenlose Hilfestellung bietet das RIZ Waidhofen a/d Ybbs.

3. Termin Wirtschaftskammer
Bei der Wirtschaftskammer erhalten Sie umfassende Beratung wie bei Ihrem konkreten Fall die Gewerbeordnung angewendet wird. Gemeinsam wird die Frage geklärt: Welche Erwerbskategorie trifft  zu?
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos!

Die Gewerbeordnung weist den Weg! 
www.gewerbeordnung.at
www.bmwfw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/Gewerbeordnung.aspx 

4. Gewerbeanmeldung Magistrat
Zur Anmeldung können Sie einfach im Offenen Rathaus vorbeischauen.

5. Gewerbeanmeldung online
Unkompliziert und einfach von zu Hause.

Ohne Bürgerkarte:

Gewerbeanmeldung
Gewerbeberechtigung - Feststellung der individuellen Befähigung - Antrag

Gewerbeberechtigung - Zurücklegung

Standortverlegung eines Gewerbes - Meldung
Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
Bestellung GeschäftsführerIn - Antrag bzw. Anzeige
Beenden einer Tätigkeit als gewerberechtliche(r)GeschäftsführerIn - Meldung
VVR Versicherungsvermittlerregister-Abfrage

Mit Bürgerkarte:

Gewerbeanmeldung
Gewerbeberechtigung - Feststellung der individuellen Befähigung - Antrag
Gewerbeberechtigung - Zurücklegung
Standortverlegung eines Gewerbes - Meldung
Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
Bestellung GeschäftsführerIn - Antrag bzw. Anzeige
Beenden einer Tätigkeit als gewerberechtliche(r) GeschäftsführerIn - Meldung

Ansprechpartner im Offenen Rathaus 

Waltraud Wührer

Waltraud Hochstrasser

T +43 7442 511 - 311
F +43 7442 511 - 309
waltraud.hochstrasser@waidhofen.at
Profilbild_Hörlesberger-Franz.jpg

Franz Hörlesberger

T +43 7442 511 - 303
F +43 7442 511 - 309
M +43 676 88 511 - 303
franz.hoerlesberger@waidhofen.at

Und/oder 

riz up Gründerzentrum
Waidhofen a/d Ybbs

Kapuzinergasse 6
3340 Waidhofen an der Ybbs

Terminvereinbarung:
Petra Steinauer
+43 7442 55155 2041
steinauer@riz-up.at


Wirtschaftskammer 

Bezirksstelle Amstetten 
Leopold-Maderthaner-Platz 1 
3300 Amstetten 
+43 7472 627 27 
+43 7472 627 27 30199 
amstetten@wknoe.at 
http://wko.at/noe/amstetten 

6. Welche Unterlagen brauche ich? 
Folgende Gewerbeanmeldungsunterlagen sollten Sie vor Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit organisieren.

7. Anmeldung Sozialversicherung 
Informieren Sie sich unter www.sva.or.at 

8. Gebietskrankenkasse 

Mitarbeiter sind VOR Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse anzumelden und binnAufen sieben Tage nach dem Ende der Pflichtversicherung abzumelden. 

9. Finanzamt 

Nach der Gewerbeanmeldung hat innerhalb eines Monats eine Meldung an das zuständige Finanzamt mittels Betriebseröffnungsanzeige zu erfolgen. Dies ist eine formlose Mitteilung mit dem Formular Verf24
Danach erhält man eine Steuernummer. Eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer) ist gesondert zu beantragen. (Achtung! Kann länger dauern.) 

Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)

Graben 7
3300 Amstetten 

Mo/Di/Mi/Fr 07.30 bis 12.00 Uhr; Do 07.30 bis 15.30 Uhr, Sommeröffnungszeiten Juli, August, Mo - Fr 07.30 bis 12.00 Uhr 
Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig 
Mo - Do 07.30 bis 15.30 Uhr; Fr 07.30 bis 12.00 Uhr 

10. Firmenbucheintrag für Einzelunternehmer

Unternehmerisch tätige natürliche Personen (Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer), die der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen, sind zur Eintragung in das Firmenbuch verpflichtet. Die Verpflichtung zur Rechnungslegung besteht, wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren ein Umsatz von mehr als 700.000 Euro erzielt wird. Die Rechnungslegungspflicht tritt dann ab dem übernächsten Jahr ein. Mehr Infos zur Firmenbucheintragung.

11. Weitere hilfreiche Links 
www.gruenderservice.at
www.riz-up.at
www.wko.at

11. Fort- und Weiterbildung
riz up Gründerzentrum