Gemeinsam für die Stadt  

Zu einer Entscheidung zu kommen ist in der Politik ein Weg mit vielen Schritten. Die Gemeinderatsmitglieder und Stadträte Waidhofens haben sich Transparenz als Ziel gesetzt.

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Live dabei sein 

„Kamera läuft“, heißt es bei jeder Gemeinderatssitzung in Waidhofen. Seit 2015 können die politischen Entscheidungen live mitverfolgt werden. Dank einer Gesetzesänderung, die von den Bürgermeistern und Magistratsdirektoren der Statutarstädte durchgesetzt wurde.

Statutarstadt ?

Statutarstadt ist neben Waidhofen in NÖ nur mehr Wr. Neustadt, St. Pölten und Krems. Eine Statutarstadt hat folgende Besonderheit: Sie erfüllt neben den Gemeindeaufgaben, auch die Aufgaben einer Bezirkshauptmannschaft und zählt daher zu den Bezirksverwaltungsbehörden. In der Praxis heißt das, dass etwa Reisepässe und Führerscheine ausgestellt werden. 

Über Organe und Ausschüsse 

Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister als Vorstand, dem Magistratsdirektor und den übrigen Bediensteten. Da die Statutarstadt eine juristische Person ist, handelt sie durch ihre, diese Organe. Da gehören auch der Gemeinderat und Stadtsenat dazu. In freien Wahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Zusammensetzung ihres Gemeinderates. Jenes Organ, das gemeinsam Entscheidungen trifft etwa über anstehende Bauvorhaben der Stadt. Der Gemeinderat entscheidet gemeinsam, wenn viel Geld im Spiel ist, unter einer Wertgrenze darf der Stadtsenat Entscheidungen treffen. Der Stadtsenat besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern (1. und 2. Vizebürgermeister und 8 Stadträten). Den 40 Mitgliedern des Gemeinderat steht der Bürgermeister vor. In Waidhofen unterstützen ihn zwei Vizbürgermeister. 

Argumente fliegen

In Ausschüssen werden Entscheidungen vorab abgewogen. Wo welche Bauvorhaben anstehen, zu welch möglichen Kosten, aber auch beispielsweise welche umweltverbessernden Möglichkeit gefördert werden können,… Je nach Ausschuss sind die Themen unterschiedlich, betreffen aber immer das tägliche Leben der Waidhofnerinnen und Waidhofner. In Waidhofen gibt es zehn Fachausschüsse und den Kontrollausschuss, als Pflichtausschuss. Jeder Ausschuss hat acht Mitglieder. Der Kontrollausschuss ist sozusagen ein „Wachausschuss“ für alle anderen.

Manchmal fliegen die Argumente förmlich durch den ehrwürdigen Gemeinderatssitzungssaal. Die Bürgermeister längst vergangener Zeiten schauen dabei zu. Sie sind der Reihe nach auf Portraits abgebildet. Schließlich entscheidet die Mehrheit darüber, wie die die Mittel verteilt werden. 

Woher kommen die Mittel?

Eine Statutarstadt wie Waidhofen hat Einnahmen.  Die Finanzierung der Stadt beruht auf mehreren Säulen. Die wesentlichste Einnahmequelle (rund 40 Prozent,) sind die Anteile aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (die Ertragsanteile). Die Verteilung dieser Anteile erfolgt über die Anzahl der Hauptwohnsitzer, das heißt je mehr Hauptwohnsitzer eine Gemeinde hat, desto mehr Mittel erhält sie aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Daneben gibt es gemeindeeigene Steuern (z.B.: Grundsteuer von Grundstücksbesitzern, Kommunalsteuer von Gewerbetreibenden). Eine weitere Finanzierungssäule bilden die gemeindeeigenen Abgaben und Gebühren. Dazu zählen etwa die Gebühren für die Abwasser- und Müllentsorgung, Wasserversorgung oder die Gebühren für die Benützung der gemeindeeigenen Einrichtungen (z.B.: Eintrittsgelder für das Freibad, Parkgebühren für Parkdecks und Kurzparkzone, Mieten bei gemeindeeigenen Gebäuden und Wohnungen). Auch Zuschüsse (Subventionen) von Bund und Land für konkrete Projekte tragen zur Finanzierung der Aufgaben der Stadt bei. Für die Abgeltung der Aufgaben der Bezirksverwaltung erhält die Stadt einen eigenen Zuschuss vom Bund.

Jährlich erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Voranschlag für das kommende Jahr. Dieser Voranschlag bildet den Rahmen für eine konsequent geplante Stadt- und Standortentwicklung.
Seit dem Inkrafttreten der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2021) erfolgt die Darstellung der finanziellen Lage der Stadt durch ein Drei-Komponenten-Modell. Grundsätzlich sind folgende drei Komponenten ausschlaggebend: Ergebnishaushalt, Finanzierungshaushalt und Vermögenshaushalt.

  • Der Ergebnishaushalt stellt die Ressourcenveränderung des Gemeindehaushaltes einer Periode dar und ist vergleichbar mit einer Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Im Finanzierungshaushalt sind Einzahlungen und Auszahlungen erfasst, also der Zufluss bzw. der Abfluss an liquiden Mitteln.
  • Der Vermögenshaushalt stellt auf der Aktivseite das vollständige Vermögen der Stadt dar. Die Passivseite zeigt, wie dieses Vermögen finanziert ist.