Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Einsicht in das Wählerverzeichnis – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. Daher besteht die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen und schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge zu stellen.

Das Wählerverzeichnis muss zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Innerhalb eines festgelegten Einsichtszeitraumes vor der Wahl kann Einsicht genommen werden. Der Einsichtszeitraum und die zuständige Amtsstelle in der jeweiligen Gemeinde werden ortsüblich bekannt gegeben.

Darüber hinaus kann während des Einsichtszeitraumes jedermann online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria) überprüfen, ob sie oder er selbst in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist.

Rechtsgrundlagen

§§ 13, 16 Europawahlordnung (EuWO)

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres