Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zu artgerechter Hundehaltung

Hunde dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – an einer Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Das kurzzeitige Anbinden eines Hundes vor einem Geschäft (z.B. beim Einkauf) ist jedoch erlaubt.

Schmerzen verursachende Halsbänder (wie etwa Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) oder elektrisierende sowie chemische Dressurgeräte dürfen nicht verwendet werden.

Bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsbehörden oder des Bundesheeres dürfen Korallenhalsbänder von besonders geschulten Leuten – unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – verwendet werden.

Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ist Pflicht. Bitte geben Sie die Chipnummer in die Suchfunktion der Heimtierdatenbank ein, um zu überprüfen, ob Ihr Hund schon registriert ist! Weitere Informationen zur Chippflicht und zu den Registrierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter "FAQ Chippflicht".

Weiterführende Links

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion