Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Abmeldung aus Österreich

Allgemeine Informationen

Wer Österreich verlässt und damit verbunden auch den hiesigen Wohnsitz aufgibt, muss innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes die Abmeldung vornehmen. Die für diese Abmeldung zuständige Behörde ist diejenige Meldebehörde, bei der die Anmeldung erfolgt ist. Die Abmeldung muss in der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde erfolgen. In Wien ist die Abmeldung eines Wiener Wohnsitzes in jedem Wiener Meldeservice – unabhängig vom Wohnbezirk – möglich.

Verfahrensablauf

Bei der Abmeldung wird zugleich die neue Adresse bei der zuständigen Behörde deponiert. Sollte die neue Adresse im Detail nicht bekannt sein, kann zumindest das Zielland genannt werden, z.B. Deutschland.

Für den Fall, dass der österreichische Wohnsitz beibehalten werden soll, sind allfällige weitere Wohnsitze ebenfalls bei der Meldebehörde anzugeben. Somit können wichtige Schriftstücke bei Bedarf weitervermittelt werden. Nachsendeauftrag: Die Inanspruchnahme eines Nachsendeauftrages oder eines Postfaches ist empfehlenswert. Ergibt sich die definitive neue Adresse erst im Laufe des Auslandsaufenthaltes, wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch unter Umzug oder auf der "AuslandsösterreicherInnen-Website (→ BMEIA)" unter "Übersiedlung ins Ausland (→ BMEIA)".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten