Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Auf das eigene Grundstück gelangende Steine, Dachlawinen, Erde, Äste usw.
Grundsätzlich dürfen feste Körper wie z.B. Äste, Baumstämme, Steine, Dachlawinen, Erde, Bälle oder Betonstücke nicht auf benachbarte Grundstücke gelangen.
Um das Gelangen von Steinen, Dachlawinen u.Ä. auf das eigene Grundstück zu untersagen, ist grundsätzlich nach dem Versuch eines prätorischen Vergleichs eine Unterlassungsklage möglich.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion