Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Strafbarkeit von Minderjährigen
Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Im Jugendstrafrecht gelten allerdings besondere Bestimmungen, die beachtet werden müssen.
Tipp
Nähere Informationen zur Strafbarkeit von Minderjährigen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion