Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Strafbarkeit von Minderjährigen

Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Im Jugendstrafrecht gelten allerdings besondere Bestimmungen, die beachtet werden müssen.

Tipp

Nähere Informationen zur Strafbarkeit von Minderjährigen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion