Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Alternative Verträge – EU-Roaming

Die Vereinbarung alternativer Roamingtarife bzw. Roamingpakete ist erlaubt. Die Betreiberin/der Betreiber von Telekommunikationsdiensten muss jedoch darüber informieren, welche Vorteile bei der Wahl dieses vereinbarten im Vergleich zum regulierten Tarif verloren gehen. Ein Wechsel zu einem alternativen Roamingtarif und zurück zum regulierten Tarif muss jederzeit, kostenlos und innerhalb eines Tages durchgeführt werden. Eine Mindestvertragsdauer von zwei Monaten ist zulässig.

Tarif ohne Roaming

Betreiberinnen/Betreiber von Telekommunikationsdiensten müssen keine Roamingdienste anbieten. Zu einem Tarif ohne Roaming ist nachträglich eine Zubuchung von Roaming nicht mehr möglich. Wer sich für einen Tarif ohne Roaming entscheidet und später Roaming nutzen will, müsste einen Tarifwechsel vornehmen. Bei einer vereinbarten Mindestvertragsdauer ist das unter Umständen zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Weitere Informationen zu Roaming (Allgemeine Informationen) und erlaubten Aufschlägen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzten in der Union (Neufassung)        

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion