Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Übersiedlung mit dem eigenen Kraftfahrzeug
Wird bei einer Verlegung des Wohnsitzes von Österreich in ein neues Aufenthaltsland auch das in Österreich zugelassene Kraftfahrzeug mitgenommen, muss dieses in Österreich abgemeldet und im gewählten Aufenthaltsland neu zugelassen werden. Wie lange mit einem österreichischen Kennzeichen im neuen Aufenthaltsland gefahren werden kann, ist bei den dortigen Behörden zu erfragen, da die Zulassungsverfahren selbst in der EU nicht einheitlich geregelt sind.
Weiterführende Links
Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie