Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Eingliederungsbeihilfe
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen (wie zum Beispiel ältere Arbeitsuchende) einstellen, können vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Förderung (Zuschuss zu den Lohnkosten) erhalten. Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen Arbeitsmarktservice und Arbeitgeberin/Arbeitgeber vereinbart.
Mit der Eingliederungsbeihilfe kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis folgender Personengruppen gefördert werden:
- Arbeitsuchende über 50 Jahren
- Personen unter 25 Jahren, die länger als sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen ab 25 Jahren, die länger als zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind: Personen mit Betreuungspflichten, arbeitsmarktferne Personen, Personen mit mangelnden oder nicht nachgefragten Qualifikationen, Personen mit physischen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen, Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger oder Ausbildungsabsolventinnen/Ausbildungsabsolventen mit fehlender Praxis etc.
Weiterführende Links
Eingliederungsbeihilfe (→ AMS)
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft