Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Überweisung

Seit 1. August 2014 sind Banken verpflichtet, nur mehr die neuen SEPA-Zahlungsanweisungen entgegenzunehmen. Das heißt, dass die bisherigen Erlagscheine durch die neue Zahlungsanweisung ersetzt wurden.

Die österreichischen Banken haben sich dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (Single Euro Payments Area) genannt, angeschlossen. Innerhalb des SEPA-Raumes dürfen elektronische Überweisungen nicht länger als einen Bankgeschäftstag dauern und von den Banken keine höheren Kosten als für Inlandsüberweisungen verrechnet werden, sofern die IBAN (International Bank Account Number) korrekt angegeben ist. Überweisungen mit der neuen Zahlungsanweisung in Papier- bzw. Belegform dürfen maximal zwei Bankgeschäftstage dauern.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Überweisungen wurden in den EU-Staaten Schlichtungsstellen eingerichtet. Diese Stellen arbeiten im sogenannten "FIN-NET" zusammen. Als österreichisches Mitglied ist in diesem Netzwerk die "gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft" vertreten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion