Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Fischen in Kärnten – Schonzeiten und Mindestfangmaße

Für verschiedene Wassertiere gibt es in Kärnten mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Wassertiere dürfen während dieser Schonzeit oder mit einer geringeren Größe als den Mindestfangmaßen nicht gefangen werden. Geschieht dies dennoch, müssen sie umgehend mit der erforderlichen Vorsicht in das Wasser zurückgesetzt werden. Werden solche Wassertiere beim Fang derart verletzt, dass ein Weiterleben nicht erwartet werden kann, müssen sie artgerecht getötet werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion