Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Campen in Niederösterreich
Im Bundesland Niederösterreich ist es verboten, im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen Wohnwagen, Wohnmobile oder mobile Heime auf- und abzustellen. Unter mobilen Heimen werden auch Zelte verstanden.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Für detaillierte Informationen zu den in Niederösterreich bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
Niederösterreichisches Naturschutzgesetz
Letzte Aktualisierung: 5. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion