Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Haltung von Hunden in Räumen
Folgende Anforderungen müssen bei der Haltung von Hunden in Räumen erfüllt sein:
- Der ausreichende Einfall von natürlichem Tageslicht muss sichergestellt sein.
- Ausreichende Frischluftzufuhr muss sichergestellt sein.
- Die Bodenfläche muss mindestens 15 Quadratmeter groß sein. Diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein. Für jeden weiteren Hund bzw. für eine weitere Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche Grundfläche von 5 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Auch diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein.
- In nicht beheizbaren Räumen darf ein Hund nur dann gehalten werden, wenn ein trockener Liegeplatz mit ausreichend Schutz vor Zugluft und Kälte gewährleistet ist. Ansonsten ist eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Schutzhütte aufzustellen.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion