Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
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gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Gründe, warum eine Zivildiensterklärung abgelehnt werden kann

  • Wenn der Wehrpflichtige eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, bei der Waffengewalt gegen Menschen angewendet oder angedroht wurde oder die im Zusammenhang mit Waffen oder Sprengstoff begangen wurde
  • Wenn der Wehrpflichtige einem Wachkörper des Bundes oder der Gemeinde angehört
  • Wenn die Frist für die Abgabe der Zivildiensterklärung überschritten wurde
  • Wenn die Zivildiensterklärung unter Vorbehalt oder Bedingungen abgegeben wurde
  • Wenn die Zivildiensterklärung unvollständig ist
  • Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht für die Dauer eines Jahres nach Einbringung einer Widerrufserklärung zu einer bestehenden Zivildienstpflicht, ebenso nach Aufhebung der Zivildienstpflicht (wegen der Übertretung des Verbotes, verbotene Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtige Schusswaffen zu erwerben oder zu besitzen oder Schusswaffen zu führen) 
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt