Führerscheinuntersuchungen


Für Sie zuständig

Dr. Margit Kortschak
Dr. Margit Kortschak, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342
F +43 7442 511 - 349
margit.kortschak@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201

Bereich:

Gesundheits- und Veterinäramt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Zuweisungsbescheid

Vor Dienstantritt erhält der Zivildienstpflichtige einen Zuweisungsbescheid von der Zivildienstserviceagentur. In diesem sind angegeben:

  • Beginn und Ende des Zivildienstes
  • Name und Anschrift der Einrichtung, bei der der Zivildienst zu leisten ist
  • Datum und Uhrzeit des Dienstantritts
  • Art der Dienstleistung

Achtung

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die zum Zivildienst zugewiesen wurden, genießen einen Kündigungs- und Entlassungsschutz unter der Voraussetzung, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bei Zustellung des Zuweisungsbescheides unverzüglich über die Zuweisung informiert wurde. Lassen Sie sich von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Sie ihr/ihm den Zuweisungsbescheid unverzüglich nach der Zustellung vorgelegt haben und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber somit über die Zuweisung zum Zivildienst informiert haben. Bei Bezug von Arbeitslosengeld ist die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices über die erfolgte Zuweisung zu verständigen.

Weiterführende Links

→ Zivildienstserviceagentur

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt