Führerscheinuntersuchungen


Für Sie zuständig

Dr. Margit Kortschak
Dr. Margit Kortschak, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342
F +43 7442 511 - 349
margit.kortschak@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201

Bereich:

Gesundheits- und Veterinäramt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Auskunft über den Haftpflichtversicherer

Allgemeine Informationen

Wer durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden ist, kann online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:

Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge (→ VVO)

Bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen werden Name und Anschrift der Halterin/des Halters angegeben.

Zuständige Stelle

Der → Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

Zusätzliche Informationen

Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen (→ EK). D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.

Rechtsgrundlagen

§ 31a Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen