Führerscheinuntersuchungen
Für Sie zuständig
Dr. Margit Kortschak, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342F +43 7442 511 - 349
margit.kortschak@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201
Bereich:
Gesundheits- und VeterinäramtÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Namensänderung: Arbeitgeber
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Tipp
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.
Weiterführende Links
Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion