Geburt
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.
Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:
- Arbeitszeiten
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Mindestlöhne und Grundgehälter
- Schutzbestimmungen bei Kündigung
Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW) hinterlegt sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.
Weiterführende Links
- KVSystem – Kollektivverträge mit ihren aktuellen und historischen Fassungen (→ ÖGB-Verlag)
- Kollektivvertragsdatenbank (→ WKO)
- Wirtschaftskammern (→ WKO)
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (→ ÖGB)
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion