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Österreich.gv.at - Lebenslage

Prekarium

Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann der Verleiher die Sache - im Unterschied zur normalen Leihe - jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um eine widerrufbare Einräumung eines Rechts, aus der sich kein Rechtsanspruch ableitet.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion