Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Pflichten der Vertragsstaaten
Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Übereinkommens, alle Stätten des Welterbes innerhalb des jeweiligen Landes zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Dazu müssen Maßnahmen des jeweiligen Staates zum Schutz selbiger bereitgestellt werden.
Im Rahmen der Konvention erklären alle Mitgliedstaaten, auch das Welterbe anderer Staaten nicht zu beschädigen.
Österreich hat hierzu eine zusätzliche Erklärung abgegeben. Diese besagt, dass Österreich alle schädigenden Maßnahmen gegenüber Kulturerben und Naturerben anderer Vertragsstaaten unterlässt, wenn sich diese auf der "Liste des Erbes der Welt" befinden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Liste der Vertragsstaaten (→ UNESCO)englisch
- Liste der Welterben (→ UNESCO)englisch
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion